Teilnahmebedingungen für die kostenfreie Bewerbung von Mobilitätsangeboten im Rahmen der Maßnahme „Hier bei dir“: 

Stand: August 2026 

Betreiber: 
Initiative Neue Mobilität des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vertreten durch: 
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH 
Rosensteinstraße 37B 
70191 Stuttgart 

Externer Dienstleister: 
Scholz and Friends Berlin GmbH 
Litfaß-Platz 1
10178 Berlin

Präambel 

Der Betreiber verfolgt mit „Hier bei dir“ das Ziel, innovative und bereits realisierte Angebote und Maßnahmen in den Bereichen Mobilität und Infrastruktur einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und deren Nutzung zu fördern. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, entsprechende Angebote und Maßnahmen kostenfrei zur Bewerbung einzureichen. Die Bewerbung der Angebote kann – abhängig von der jeweiligen Kampagne und Mediaplanung – insbesondere über digitale und analoge Medien erfolgen Die Realisierung und Umsetzung der Bewerbung erfolgen durch einen externen Dienstleister. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen regeln die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Teilnahme.

§ 1 Gegenstand der Teilnahme 

(1) Der Betreiber bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, neue oder wesentlich erweiterte Angebote und Maßnahmen aus dem Bereich nachhaltige Mobilität zur kostenfreien Bewerbung einzureichen. 

(2) Gegenstand der Bewerbung können insbesondere folgende Angebote und Maßnahmen sein:

  • Neues Carsharing-Angebot (neue Stellplätze, größere Fahrzeugflotte, neue Anbieter:in, Elektrifizierung von Flotten, neue Services…) 
  • Neues Bike-Sharing-Angebot (neue Stellplätze, größere Fahrzeugflotte, neue Anbieter:in, neue Services, E-Lastenrad-Verleih, Lastenrad-Test-Angebote…) 
  • Neue Ladeinfrastruktur etc. (Ladesäulen, Ladeparks, Parkhäuser mit Lademöglichkeit etc.) 
  • Umbau von Straßenraum zugunsten von Fuß- und Radverkehr, Senior:innen und Kindern 
  • Neue ÖPNV-Angebote (z.B. neue Linie, neue Haltestelle, verbesserte Taktung, Umstellung auf E-Mobilität, neue Rufbusse, neue On-Demand-Services) 
  • Neue Radwege, verbesserte/ausgebaute Rad-(schnell-)Wege oder neue Teilstrecken 
  • Neue Fahrradparkhäuser oder Radabstellanlagen 
  • Angebote, die im Zusammenhang mit der Kampagne RadKULTUR stehen wie z.B. neue Radservicestationen 
  • Angebote, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Ortsmitte“ stehen (z.B. temporäre Straßenmöblierung)

(3) Ziel des Projekts ist es insbesondere, zusätzliche Distributions- und Kommunikations-wege zu schaffen und dadurch die öffentliche Aufmerksamkeit für die genannten Ange-bote zu erhöhen. 

(4) Die Teilnahme ist für die Teilnehmer kostenfrei.

§ 2 Definition des realisierten Angebots 

(1) Ein „realisiertes Angebot“ im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein Angebot oder eine Maßnahme, die zum Zeitpunkt der vorgesehenen Kommunikationsmaßnahme tatsächlich öffentlich zugänglich beziehungsweise nutzbar ist. 

(2) Angebote können nach vorheriger Abstimmung auch berücksichtigt werden, wenn deren verbindlicher Starttermin innerhalb eines vom Betreiber festgelegten Zeitraums liegt. 

(3) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Betreiber unverzüglich über Änderungen des Starttermins oder der tatsächlichen Verfügbarkeit zu informieren. 

(4) Der Betreiber kann Angebote, die zum vorgesehenen Kommunikationszeitpunkt nicht verfügbar sind, von der Bewerbung zurückstellen oder die Bewerbung entsprechend an-passen.

§ 3 Teilnahmeberechtigung 

(1) Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:

  • Städte und Gemeinden,
  • Landkreise und kommunale Verwaltungen, 
  • kommunale Unternehmen und Gesellschaften,
  • Verkehrsverbünde und Verkehrsgesellschaften, 
  • Energieversorgungsunternehmen, 
  • Mobilitätsanbieter, 
  • Verbände und Vereine, 
  • öffentliche und öffentlich-rechtliche Einrichtungen, 
  • sonstige Organisationen und Unternehmen, die geeignete Angebote oder Maßnahmen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen realisiert haben. 

(2) Der Teilnehmer muss zur Einreichung des jeweiligen Angebots sowie zur Bereitstellung der eingereichten Inhalte und Materialien berechtigt sein. 

(3) Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. 

(4) Ein Anspruch auf Teilnahme oder Veröffentlichung besteht nicht.

§ 4 Einreichung der Angebote 

(1) Die Einreichung erfolgt über das vom Betreiber bereitgestellte Online-Formular, auf der Website [www.neue-mobilitaet-bw.de]. 

(2) Der Teilnehmer hat alle für die Prüfung und Bewerbung des Angebots erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. 

(3) Hierzu können insbesondere folgende Angaben erforderlich sein:  

  • Name der Organisation, 
  • Ansprechpartner, • Kontaktdaten,
  • Bezeichnung des Angebots, 
  • Beschreibung des Angebots,
  • Standort beziehungsweise Verbreitungsgebiet,
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme beziehungsweise Einführung, 
  • Informationen zur Verfügbarkeit, 
  • Zugangsvoraussetzungen, 
  • gegebenenfalls Preise und Tarife, 
  • weiterführende Internetadresse, 
  • Logo, 
  • Bildmaterial, 
  • sonstige für die Bewerbung erforderliche Informationen. 

(4) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Angaben zum Zeitpunkt der Einreichung richtig, vollständig und aktuell sind.

§ 5 Einsatz eines externen Dienstleisters 

(1) Der Betreiber setzt zur Durchführung des Projekts einen externen Dienstleister ein. 

(2) Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Einbindung des externen Dienstleisters unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen. 

§ 6 Prüfung und redaktionelle Bearbeitung 

(1) Nach Eingang der Einreichung kann der externe Dienstleister eine redaktionelle, formale und gegebenenfalls inhaltliche Prüfung durchführen. 

(2) Der externe Dienstleister ist berechtigt, bei Bedarf ergänzende Informationen oder Nachweise vom Teilnehmer anzufordern. 

(3) Der externe Dienstleister ist berechtigt, eingereichte Inhalte für die jeweiligen Kommunikationsformate redaktionell zu bearbeiten. Dies umfasst insbesondere: 

  • Integration der Landes CI 
  • sprachliche Anpassungen, 
  • Kürzungen, 
  • Zusammenfassungen,
  • Anpassungen an unterschiedliche Werbeformate, 
  • technische Anpassungen, 
  • Anpassungen an vorgegebene Zeichen-, Bild- oder Formatvorgaben. 

(4) Die redaktionelle Bearbeitung erfolgt grundsätzlich mit dem Ziel, die wesentlichen Aussagen des eingereichten Angebots sachgerecht wiederzugeben. 

(5) Ein Anspruch auf Veröffentlichung der vom Teilnehmer eingereichten Inhalte in unveränderter Form besteht nicht. 

§ 7 Kommunikations- und Distributionsmaßnahmen 

(1) Nach erfolgreicher Prüfung kann das eingereichte Angebot im Rahmen des Projekts über verschiedene Kommunikations- und Distributionskanäle beworben werden. 

(2) Hierzu können insbesondere gehören: 

  • Paid Media-Anzeigen – Instagram, Youtube; LinkedIn oder Google Display (weitere Vorschläge willkommen) (10 Tage Dauer als Richtwert) 
  • Außenwerbung im Großformat (in unmittelbarer Nähe zum Angebot bzw. an einer taktisch sinnvollen Stelle; der AN recherchiert dazu die örtlichen Gegebenheiten und unterbreitet fundierte Vorschläge); (10 Tage Dauer als Richtwert) 
  • Print-Anzeige in (kostenlosen) Stadtteilmagazinen (innerhalb des gleichen Stadtteils) 

(3) Die Auswahl der jeweiligen Kommunikationskanäle, Medien, Werbeformate, Regionen und Zeiträume obliegt dem externen Dienstleister. 

(4) Aus der Teilnahme ergibt sich kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Kommunikationskanals. 

(5) Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Postwurfsendungen, Auflage, Anzahl von Anzeigen, Anzahl von Plakatflächen, eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Anzahl von Impressionen, Anzahl von Klicks, Anzahl von Kontakten und einen bestimmten Veröffentlichungstermin.

§ 8 Kostenfreiheit 

(1) Die Teilnahme an dem Projekt ist für die Teilnehmer grundsätzlich kostenfrei. 

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten für die vom Betreiber im Rahmen des Projekts vorgesehenen Kommunikationsmaßnahmen. 

(3) Eigene Kosten des Teilnehmers, insbesondere für die interne Vorbereitung, Abstimmung und Bereitstellung von Informationen, Bildern oder sonstigen Materialien, werden nicht übernommen. 

§ 9 Nutzungsrechte 

(1) Der Teilnehmer räumt dem Betreiber sowie dem externen Dienstleister an den zur Verfügung gestellten Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Marken und sonstigen Materialien die für die Durchführung und Bewerbung des Projekts erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. 

(2) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst insbesondere das Recht zur: 

  • Vervielfältigung, 
  • Verbreitung, 
  • öffentlichen Zugänglichmachung, 
  • Veröffentlichung, 
  • redaktionellen Bearbeitung, 
  • technischen Bearbeitung, 
  • Integration in digitale Werbemittel, 
  • Integration in Printmedien, 
  • Nutzung in Postwurfsendungen, 
  • Nutzung auf Plakaten und sonstigen Werbeträgern. 

(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit dem Projekt und dessen Kommunikation. 

(4) Der Teilnehmer versichert, über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien zu verfügen. 

§ 10 Rechte Dritter 

(1) Der Teilnehmer gewährleistet, dass die von ihm übermittelten Inhalte und Materialien keine Rechte Dritter verletzen. 

(2) Dies gilt insbesondere für: 

  • Urheberrechte, 
  • Markenrechte, 
  • Persönlichkeitsrechte, 
  • Rechte am eigenen Bild, 
  • Leistungsschutzrechte, 
  • sonstige gewerbliche Schutzrechte. 

(3) Soweit auf bereitgestellten Bildern oder sonstigen Darstellungen Personen erkennbar sind, hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechte und Einwilligungen für die vorgesehene Nutzung vorliegen. 

(4) Der Teilnehmer stellt den Betreiber sowie den externen Dienstleister von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Teilnehmer zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstehen. 

§ 11 Richtigkeit und Aktualität der Angaben 

(1) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. 

(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen der für die Bewerbung relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen. 

(3) Der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass das beworbene Angebot dauerhaft oder jederzeit verfügbar ist.

§ 12 Ablehnung von Inhalten 

Der Betreiber sowie der externe Dienstleister können die Veröffentlichung oder Bewerbung eines Angebots insbesondere ablehnen, wenn: 

a) das Angebot nicht den Projektzielen entspricht, 

b) die Angaben nachweislich falsch oder irreführend sind, 

c) Rechte Dritter verletzt werden, 

d) erforderliche Rechte oder Einwilligungen nicht nachgewiesen werden können, 

e) das Angebot nicht oder nicht mehr besteht, 

f) gesetzliche Vorschriften verletzt werden, 

g) das Angebot ausschließlich allgemeinen Werbezwecken ohne hinreichenden Projektbezug dient, 

h) sonstige sachliche Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen. 

Die Aufzählung ist nicht abschließend. 

§ 13 Keine Garantie der Veröffentlichung 

(1) Die Einreichung eines Angebots begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung oder Bewerbung. 

(2) Der Betreiber sowie der externe Dienstleister können insbesondere aus folgenden Gründen von einer Veröffentlichung oder Bewerbung absehen: 

  • rechtliche Gründe, 
  • redaktionelle Gründe, 
  • technische Gründe, 
  • organisatorische Gründe, 
  • Kapazitätsgründe, 
  • Änderungen der Mediaplanung, 
  • fehlende Verfügbarkeit geeigneter Werbeflächen, 
  • Änderungen des beworbenen Angebots. 

(3) Der Betreiber kann bereits veröffentlichte Inhalte bei Vorliegen eines sachlichen Grundes jederzeit anpassen, vorübergehend deaktivieren oder entfernen. 

§ 14 Änderungen und Verschiebungen von Kampagnen 

(1) Der externe Dienstleister ist berechtigt, geplante Kommunikationsmaßnahmen zu ändern, zu verschieben oder einzustellen. 

(2) Dies gilt insbesondere bei: 

  • technischen Störungen, 
  • höherer Gewalt, 
  • behördlichen Vorgaben, 
  • Änderungen der Mediaplanung, 
  • Nichtverfügbarkeit von Werbeflächen, 
  • rechtlichen Anforderungen, 
  • organisatorischen Gründen, 
  • Änderungen des beworbenen Angebots. 

(3) Ein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung einer bestimmten Werbemaßnahme besteht nicht. 

§ 15 Keine Erfolgsgarantie 

(1) Die Teilnahme dient der Steigerung der öffentlichen Aufmerksamkeit und Bekanntheit des jeweiligen Angebots. 

(2) Der Betreiber übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Werte hinsichtlich Nutzerzahlen, Neukunden, Buchungen, Registrierungen usw. garantiert. 

§ 16 Datenschutz 

(1) Im Rahmen der Teilnahme werden personenbezogene Daten der vom Teilnehmer be-nannten Ansprechpartner verarbeitet. 

(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur: 

  • Bearbeitung der Einreichung, 
  • Kommunikation mit dem Teilnehmer, 
  • Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen, 
  • Abstimmung der Kommunikationsmaßnahmen, 
  • Durchführung des Projekts, 
  • Dokumentation der Teilnahme. 

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. 

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Betreibers. 

§ 17 Haftung des Teilnehmers 

(1) Der Teilnehmer haftet für die von ihm bereitgestellten Informationen und Materialien. 

(2) Der Teilnehmer haftet insbesondere für Schäden, die dadurch entstehen, dass: 

a) vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht werden, 

b) erforderliche Rechte Dritter nicht vorliegen, 

c) erforderliche Einwilligungen nicht eingeholt wurden, 

d) wesentliche Änderungen nicht mitgeteilt wurden oder 

e) sonstige Verpflichtungen aus diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verletzt werden. 

(3) Der Teilnehmer stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Teilnehmer zu vertretenden Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen.

§ 18 Haftung des Betreibers 

(1) Der Betreiber haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften. 

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Betreibers haftet dieser nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 

(4) Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

§ 19 Beendigung der Teilnahme 

(1) Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden. 

(2) Die Beendigung ist dem Betreiber in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen. 

(3) Nach Beendigung der Teilnahme wird die Darstellung des Angebots grundsätzlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums deaktiviert. 

(4) Bereits produzierte oder veröffentlichte Werbemittel müssen nicht zurückgerufen oder vernichtet werden, sofern dies technisch, organisatorisch oder wirtschaftlich unverhältnismäßig wäre. 

§ 20 Ausschluss von der Teilnahme 

Der Betreiber kann einen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn: 

a) falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, 

b) Rechte Dritter verletzt wurden, 

c) wesentliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, 

d) das beworbene Angebot nicht oder nicht mehr besteht, 

e) gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde oder 

f) die weitere Bewerbung aus rechtlichen oder sonstigen sachlichen Gründen nicht zumutbar ist. 

§ 21 Änderungen der Teilnahmebedingungen 

(1) Der Betreiber ist berechtigt, diese Teilnahmebedingungen zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher, technischer, organisatorischer oder sonstiger sachlicher Erfordernisse notwendig wird. 

(2) Wesentliche Änderungen werden den Teilnehmern in geeigneter Weise mitgeteilt. 

(3) Für bereits eingereichte Angebote können, soweit rechtlich zulässig, die zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Bedingungen weiter Anwendung finden. 

§ 22 Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit gesetzlich zulässig. 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 

(4) Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Stuttgart vereinbart. 

§ 23 Ansprechpartner 

Initiative Neue Mobilität des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg vertreten durch: 
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH 
Rosensteinstraße 37B 
70191 Stuttgart 

E-Mail: kommunikation-neuemobilitaet@nvbw.de 
Telefon: 0711 23991-1293 
Website: www.neue-mobilitaet-bw.de