Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH ist bemüht, die Internetseite neue-mobilitaet-bw.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite neue-mobilitaet-bw.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 6. Juni 2026 überprüft.
Kontaktangaben und Feedback
Feedback zur Barrierefreiheit dieser Seite können Sie über unser Kontaktformular abgeben.
Tel.: 0711 / 23991-0
Fax: 0711 / 23991-23
E-Mail: info@nvbw.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter den genannten Kontaktmöglichkeiten. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711/279-3360
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) wird hingewiesen.